Einfach SOZIAL.
Wir begleiten Sie auf dem Weg ins Sozial- und Gesundheitswesen.
Zweijährige Berufsfachschule
Kinderpfleger:in
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss
Zweijährige Berufsfachschule
Sozialassistent:in
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss
Zweijährige Berufsfachschule
Sozialassistent:in – OGS
Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss | neu ab Sommer 2025
Fachschule für Sozialwesen
Sozialpädagogik
Berufsausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher:in und ggf. Fachhochschulreife – Vollzeit
Fachschule für Sozialwesen
Sozialpädagogik – PIA
Berufsausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher:in – praxisintegrierte Ausbildung – Teilzeit
Fachschule für Sozialwesen
Sozialpädagogik – OGS
Berufsausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher:in – praxisintegrierte Ausbildung – OGS – Teilzeit
Informationen zum Ablauf der Bewerbung und Anmeldung bei Interessent:innen mit Bildungsgutschein am Berufskolleg Stadtmitte.
- Vereinbarung eines Gesprächstermins mit unserer AZAV-Beauftragten Frau Ruppert. (Miriam.Ruppert@bkmh.nrw.schule)
- Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen aufgrund der mitgebrachten Zeugnisse und Praktikumsbescheinigungen durch die AZAV-Beauftragte.
- Beantragung der Maßnahmennummer durch die AZAV-Beauftragte.
- Beratungs- und Anmeldegespräch (Eingangsberatung) mit Interessent:in und der AZAV-Beauftragten.
(Übersicht über die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung: https://www.bkmh.de/beratung/schullaufbahnberatung/) - Bearbeitung des Bildungsgutscheines durch die AZAV-Beauftragte und Aushändigung des Aufnahmeschreibens durch die Schule.
- Einreichung des Bildungsgutscheines durch die Interessenti:in an der zuständigen Stelle und Einholung der Genehmigung vor Beginn der Maßnahme.
Wie beantrage ich grundsätzlich einen Bildungsgutschein?
Sie können für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn…
- „die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei Ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
- vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Jobcenter erfolgt ist und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Erst wenn diese Fördervoraussetzungen tatsächlich vorliegen, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.“ (https://www.muelheim-ruhr.de/cms/bildungsgutschein.html)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Casemanager:in in Ihrem Jobcenter.