
Verpflichtend für alle Jugendlichen, die die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben…
Schwerpunkt
Gesundheit/Erziehung und Soziales
Dauer
1 Jahr – Vollzeitunterricht
Besonderheiten
In dieser Klasse werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden. Für diese Jugendlichen besteht eine Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Klasse erfüllen die Schülerinnen und Schüler ihre Schulpflicht.
Abschluss und Berechtigung
Für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss ist der Übergang in eine Klasse mit der Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss zu erwerben, möglich.
Bildungsgangkoordination
T +49 208 455 4600 (Sekretariat)
elisabeth.mackscheidt@bkmh.nrw.schule
Termine
2023 | ||
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09.06. | Beweglicher Ferientag am Berufskolleg Stadtmitte (Tag nach Fronleichnam) | ![]() ![]() |
22.06.- 04.08. | Sommerferien in NRW | ![]() ![]() |
07.08. | Erster Schultag Einschulung und Umschulung ab dem 07.08.2023. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einschulungszeiten: duale Bildunsgänge | schulische Bildunsgänge. Der Unterricht in den Mittel-, Ober- und Abgangsstufen erfolgt regulär nach dem neuen Stundenplan. | ![]() ![]() |