Informationen zum Schulbetrieb ab 03.04.2022

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Ausbildungsbetriebe,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung NRW bleibt auch bei dem momentanen Infektionsgeschehen dabei, die Maskenpflicht ab MO | 03.04.2022 an allen Schulen des Landes aufzuheben. Auch wird nach den Osterferien die Testung in den Klassen wegfallen.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist jedoch weiterhin zulässig.

Auf Grund der nach wie vor hohen Infektionszahlen, empfehlen wir daher auch weiterhin, bis zum 30.04.2022, einen Mundschutz im Klassenraum und auf den Fluren zu tragen. Denn bedenken Sie, der Mundschutz schützt andere, wenn man selbst erkrankt ist, aber noch keine Symptome zeigt und der Mundschutz schützt Sie selbst!

Bitte bleiben Sie gesund.

Jörg Brodka
(Leiter des Berufskolleg Stadtmitte)