Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale gemäß EPPSG
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Studierende,
am 21.12.2022 ist das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ in Kraft getreten. Danach haben Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 in einem der oben genannten Bildungsgänge an unserer Schule angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Zur Beantragung der Einmalzahlung erhalten Sie ab dem 15.03.2023 einen Zugangscode, der im Sekretariat am Standort Kluse unter Vorlage eines gültigen Personalausweises persönlich abgeholt werden kann.
Mit diesem Zugangscode kann dann auf der Seite antrag.einmalzahlung200.de der Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt werden.