Infos zur Durchführung von SARS-CoV-Selbsttests am Berufskolleg Stadtmitte

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Ausbildungsbetriebe,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, stehen kurz vor den Osterferien die ersten COVID-19-Test-Möglichkeiten an den Schulen in NRW zur Verfügung.

So auch am Berufskolleg Stadtmitte.

Update ab 12.02.2021:

  • Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Kommt eine Schülerin /ein Schüler dieser Testpflicht nicht nach, liegt ein Schulpflichtverletzung vor, die weitere Maßnahmen nach sich zieht.

Weitere Informationen über den konkreten organisatorischen Ablauf in Ihren Klassen erhalten Sie von Ihren Klassenlehrerinnen und -lehrern. Damit Sie sich jedoch schon jetzt ein eigenes Bild über die Durchführung der Selbsttests machen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen der Landesregierung NRW sowie des Testherstellers als Linksammlung zusammengefasst:

Information an die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler:

Sollten Sie mit einer freiwilligen Durchführung von COVID-19-Selbsttests für Ihre Tochter/Ihren Sohn nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn das folgende ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Widerspruchsformular am ersten Schultag nach den Osterferien in die Schule mitzugeben.